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Infokarte: Haben Sie Ihre Druckluftbehälter schon prüfen lassen?

Sie als Betreiber eines Druckbehälters sind gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der Pflicht: Sie müssen Ihre Geräte regelmäßig prüfen lassen.

Druckluftbehälterprüfung: Wer, wann, was

Aber wie genau muss diese Prüfung durchgeführt werden? Wie oft? Und durch wen? Um Ihnen einen Weg im Dschungel der Vorschriften zu bahnen, haben Ihnen unsere Druckluft-Experten eine Informationskarte mit einer einfachen Übersicht zusammengestellt. Das Thema kann weitreichende Konsequenzen für Ihren Betrieb haben - denn bei Nichteinhaltung der Prüfvorgaben kann es dazu kommen, dass Ihre komplette Druckluftstation außer Betrieb gesetzt wird. Lassen Sie es nicht so weit kommen, die entsprechenden Maßnahmen sind unkompliziert und werden von unserem Team zuverlässig umgesetzt bzw. begleitet.

Mehrere Faktoren bedingen Art, Zeitrahmen und die zulässige Person bzw. Organisation für die Prüfung

  • Wer darf prüfen? > abhängig vom Druckvolumenprodukt des Druckluftbehälters
  • Was und wann muss geprüft werden? > kommt auf die Art der Prüfung an (spezifische Prüfung, einmalige Prüfung, wiederkehrende Prüfung - Gefährdungsbeurteilung, Prüfung vor Inbetriebnahme, Innere Prüfung, Festigkeitsprüfung)
Informationskarte zur Druckluftbehälterprüfung


Terminabsprache und Fragen

Sie möchten direkt einen Termin mit unserem Service-Team vereinbaren oder haben Fragen zum Thema Druckbehälterprüfung?. Dann wenden Sie sich bitte an Holger Scholz unter der Telefonnummer +49 (2571)16-254 oder unter <link>h.scholz@carlnolte.de.

23.06.2017 Carl Nolte Technik GmbH