Druckbehälterprüfung nach BetrSichV
Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen Druckbehälter zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Jeder Betreiber einer Kompressoranlage ist verpflichtet, die Druckbehälter regelmäßig prüfen zu lassen.
Die zeitlichen Intervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem sind Prüfungen vor der Inbetriebnahme, als innere Prüfung (alle 5 Jahre) und zur Festigungsprüfung der Druckbehälter (alle 10 Jahre) zwingend vorgeschrieben. Unterbleiben diese Prüfungen, kann die gesamte Druckluftstation außer Betrieb gesetzt werden.
Gerne schauen wir uns Ihre Druckluftanlage vor Ort an und beraten Sie, welche Prüfungen bei Ihren Druckbehältern wann notwendig sind und durch wen diese durchgeführt werden müssen. Jetzt Beratungstermin vereinbaren oder Prüfung direkt anfordern. Damit Sie als Betreiber auf der sicheren Seite sind.