Druckbehälterprüfung

Druckbehälter-Prüfung

Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den nachgeordneten Technischen Regeln**ist jeder Betreiber verpflichtet, seine Druckbehälter, also auch Druckluftbehälter, regelmäßig prüfen zu lassen. 

Damit Sie in Sachen Druckbehälterprüfung tätig werden können, müssen Sie erst einmal wissen, was wann durch wen zu prüfen ist. Um Ihnen das Dickicht der Vorgaben zu lichten, haben Ihnen unsere Druckluft-Experten eine Übersicht zu den drei entscheidenden "Ws" erstellt.

Gerne schauen wir uns Ihre Druckluftanlage persönlich an und beraten Sie, welche Prüfungen bei Ihren Druckbehältern wann notwendig sind und durch wen diese durchgeführt werden müssen. Jetzt Beratungstermin vereinbaren oder Prüfung direkt anfordern. Damit Sie als Betreiber auf der sicheren Seite sind.

 

Druckluftbehälter zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und müssen regelmäßig überprüft werden. Neben den Gefährdungen, die von einem nicht korrekt gewarteten Gerät ausgehen, zieht eine Missachtung der Prüfvorschriften weitere Folgen für Ihren Betrieb nach sich: Sie riskieren, dass Ihre gesamte Druckluftstation außer Betrieb gesetzt wird. Eine wichtige Grundlage für die Einstufung der notwendigen Prüfung ist eine Gefährdungsbeurteilung durch Ihre Sicherheitsfachkraft, die den Bereich Druckluft in Ihrem Betrieb mit erfasst. Entscheidend ist auch, ob es sich um die erstmalige Inbetriebnahme handelt oder um die Überprüfung eines schon in Betrieb befindlichen Gerätes.

Spezifisch, einmalig, wiederkehrend - in welchem Rhythmus Ihre Druckbehälter geprüft werden müssen, ist abhängig von der Art der Prüfung.

  • Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
    Kein Betrieb ist wie der andere. Gemäß der von Ihrer Sicherheitsfachkraft erstellten Gefährdungsbeurteilung ergeben sich spezifische Prüftermine Ihrer Anlage.
     
  • Vor Inbetriebnahme
    Diese Prüfungen müssen bei jeder Erstinstallation und bei jeder Veränderung durchgeführt werden.
     
  • Innere Prüfung
    In einem Intervall von 5 Jahren vorgeschrieben.
     
  • Festigkeitsprüfung der Druckluftbehälter
    Diese muss alle 10 Jahre erfolgen.

Die Frage, wer die Prüfung durchführen darf oder muss, ist durch die Eigenschaften des Druckluftbehälters geregelt. Sein Druckvolumenprodukt (PS·V), das sich aus dem maximal zulässigen Druck (PS) und dem Volumen (V) berechnet, ist ausschlaggebend für die Zuständigkeit. Dies kann je nach Druckvolumenprodukt der überwachungsbedürftigen Behältnisses ein Mitarbeiter einer ZÜS (Zugelassenen Überwachungsstelle, z. B. TÜV, DEKRA) sein oder ein Sachkundiger bzw. eine Befähigte Person.

  • < 200 PS·V
    Bei Druckluftbehältern unter diesem Wert ist keine Prüfung nach BetrSichV notwendig.
     
  • 200 bis 999 PS·V
    Entsprechende Behälter können durch den Sachkundigen / die Befähigte Person der Carl Nolte Technik geprüft werden. Mit einer Ausnahme: Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme ist nach BetrSichV eine Prüfung durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) wie den TÜV oder die DEKRA notwendig. In diesem Falle kann unser Druckluft-Team die Prüfung vorbereiten (drucklos machen, etc.), damit diese möglichst schnell und reibungslos durchgeführt werden kann und Ihr Betrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
     
  • > 1000 PS·V
    Druckluftbehälter dieser Kategorie müssen gemäß Vorschrift durch einen Sachverständigen einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA überprüft werden. Auch hier bereiten wir gerne die Prüfung vor.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln". Sie beinhaltet die Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Druckbehälter und weitere Drucklufttechnik-Komponenten) sowie für den Betrieb überwachungsbedüftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Die früher gültige Druckbehälterverordnung (DruckbehV) wurde übrigens auf Grund der europäischen Druckgeräterichtlinie harmonisiert und in die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überführt. Den Gesetzestext der Betriebssicherheitsverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Einen Link zum Dowload der TRBS 1201finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua). Die Technische Regel konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches die Anforderungen der BetrSichV.

Gerade bei so komplexen Themen wie der Druckluftbehälterprüfung kommt es auf eine gute Beratung an. Unser Serviceteam hat dabei alle Aspekte von der gesetzlich geforderten, zugelassenen Prüfperson bzw. -institution über die Art der Prüfung bis zu den regelmäßigen Prüfintervallen im Blick. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin bei unserem Serviceleiter Holger Scholz unter der Telefonnummer +49 (25 71)16-254 oder unter h.scholz@carlnolte.de. Auch Wartungen, die unabhängig von gesetzlichen Prüfterminen durchzuführen sind, übernehmen wir gerne für Sie. Unser Service sorgt für höchste Betriebssicherheit.

Ihre Ansprechpartner

Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns umgehend zurück.

Team Drucklufttechnik

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+49 (25 71)16-205 drucklufttechnik@carlnolte.de Kontaktformular
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